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Sigma-Institut-FAQ –
Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten gestellten Fragen an das Sigma-Institut haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Fragen und Antworten zum Sigma-Institut

Bitte beachten Sie, dass im Sigma-Institut ausschließlich privatversicherte Patienten und Selbstzahler behandelt werden können.

Als Ambulanz wird der Bereich eines Krankenhauses oder einer Krankenhausabteilung bezeichnet, welcher der ambulanten (im Gegensatz zur stationären) Versorgung von Patienten dient.

Wer in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, hat die Möglichkeit einer ambulanten Behandlung in einer Privatambulanz. Privatversicherte bekommen die Gebühren in der Regel erstattet. Auch Beihilfeversicherungen übernehmen nach Prüfung einen Teil der Kosten.

Bei einem krankheitsbedingten Zustand, der zu unmittelbarem Handeln zwingt, ist das Aufsuchen einer Ambulanz angezeigt. Hier werden die Weichen gestellt für eine sofortige, an der akuten Symptomatik orientierten Therapie. Zielsetzung ist es, Gefahr für die Gesundheit des Patienten und ggf. anderer Personen abzuwenden.

Die psychotherapeutische Sprechstunde bietet einen niedrigschwelligen Zugang für Patienten zur ambulanten Versorgung. Hier kann frühzeitig festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine seelische Erkrankung vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird. Darüber hinaus findet im Rahmen der Sprechstunde eine umfangreiche Beratung und Information statt. Dazu gehört auch die Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs, eine erste Diagnosestellung und entsprechende Behandlungsempfehlung. Im Bedarfsfall kann im Rahmen der Sprechstunde auch schon eine kurze psychotherapeutische Intervention erfolgen.

Der Weg zur Psychotherapie geht über die psychotherapeutische Sprechstunde. Hier wird frühzeitig festgestellt, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt und weitere fachliche Hilfe notwendig wird.

Bei einer psychotherapeutischen Akutbehandlung geht es nach Diagnostik um eine direkte Krisenintervention. Im Vordergrund steht eine schnelle Besserung bei akuten psychischen Krisen sowie eine Stabilisierung des Patienten.

Der konkrete Umfang einer psychotherapeutischen Behandlung ist von der Wahl des Behandlungsverfahrens und vom Versicherungsvertrag abhängig. Für private Krankenversicherungen sind die Konditionen in Ihrem Versicherungsvertrag bzw. Beihilfe (bei Beamten) geregelt. Die Kostenübernahme für Privatversicherte erfolgt überwiegend problemlos.

Eine zentrale Voraussetzung für die Beantragung einer Psychotherapie ist die Feststellung einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung.

Noch bevor Sie als privatversicherter Patient bei Ihrer privaten Krankenversicherung einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, werden in bis zu fünf Probetherapiegesprächen (probatorische Sitzungen) die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. Im Falle einer Langzeittherapie (60 Therapiesitzungen) wird vom Therapeuten darüber hinaus noch ein Bericht verfasst, der die Notwendigkeit einer Langzeittherapie begründet.

Bei der ersten Sitzung werden Therapeut und Patient einige organisatorische Dinge, wie Termine, vereinbaren. Noch vor Beginn der eigentlichen Behandlung sind bis zu fünf probatorische Sitzungen á 50 Minuten durchzuführen. Im Rahmen dieser Probesitzungen wird geklärt, ob Patient und Psychotherapeut zueinander passen und eine vertrauensvolle Therapiebeziehung aufbauen können. Die probatorischen Sitzungen werden auch genutzt, um einen Behandlungsplan zu entwickeln, mit dem Betroffenen abzustimmen und die Kostenübernahme mit der Krankenversicherung / Beihilfe zu klären.

Ein psychotherapeutisches Gespräch dauert in der Regel 50 Minuten.

Eine stationäre Psychotherapie ist angezeigt, wenn die Weiterbehandlung mit ambulanten Maßnahmen nicht für eine ausreichende Stabilisierung oder Besserung des Gesundheitszustandes sorgt. Hierfür steht uns unser akutes Fachkrankenhaus Akutklinik in Bad Säckingen zur Verfügung. Weitere Informationen: www.sigma-zentrum.de

Die von der Bundes-Psychotherapeuten-Kammer herausgegebene Gebührenordnung für Psychotherapeuten wird herangezogen, um die exakten Kosten festzulegen. Der konkrete Stundensatz ist von der Behandlungsmethode und der Sitzungsdauer abhängig.

Patienten sollten vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung mit der privaten Krankenversicherung klären, welche Kosten für die geplante Behandlung übernommen werden, denn die Bedingungen weichen zum Teil erheblich von denen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Unabhängig von diesen Bedingungen besteht in der Psychotherapie ein Rechtsverhältnis nur zwischen Psychotherapeut und Patient.

Grundsätzlich kann man jede Therapie zu jedem Zeitpunkt beenden. Es ist aber sinnvoll, dass dies erst dann erfolgt, wenn sich der Zustand spürbar gebessert hat oder der Betroffene gelernt hat, anders als bisher mit seinen Beschwerden umzugehen.

Nach dem Abschluss einer Psychotherapie ist es erst nach einer Pause von zwei Jahren möglich, einen neuen Therapieantrag problemlos bewilligt zu bekommen. Nur bei Vorlage besonderer Gründe ist innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums eine Genehmigung seitens der Versicherung realistisch.

Allgemeine Fragen und Antworten zur Psychotherapie

Bitte beachten Sie, dass im Sigma-Institut ausschließlich privatversicherte Patienten und Selbstzahler behandelt werden können.

Wenn Gedanken, Gefühle und Verhalten eines Menschen dessen Lebensqualität beeinträchtigen ist eine Psychotherapie erforderlich. Diese Beeinträchtigung kann sowohl durch die Symptome der Störung entstehen als auch durch die Folgen der psychischen Störung.

Im Rahmen einer längerfristig angelegten Therapie stehen vier anerkannte Psychotherapieverfahren zur Auswahl:

Der erste Ansprechpartner nach dem Hausarzt ist die Praxis für Psychotherapie. Auch ohne Überweisung durch den Hausarzt bietet die psychotherapeutische Sprechstunde die Möglichkeit zur Abklärung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise.

Der Beginn einer Psychotherapie ist angezeigt, wenn die Gedanken, Gefühle und das Verhalten eines Menschen dessen Lebensqualität beeinträchtigen. Dies gilt sowohl für Beeinträchtigungen, die direkt durch die Symptome der Störung (z. B. starke Angst) entstehen, als auch Beeinträchtigungen, die einer psychischen Störung folgen. Zu den typischen Krankheitsbildern, die von Krankenversicherung bezahlt werden gehören Angststörungen, depressive Störungen, Zwangsstörungen, psychosomatische Störungen, psychische Beeinträchtigungen oder Behinderungen aufgrund schwerer körperlicher Erkrankungen, traumatischer Erlebnisse oder Psychosen, Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen.

Psychotherapeutische Maßnahmen zielen auf die Behandlung seelischer Probleme ab. Zielsetzung des Therapeuten ist es, die psychische Störung zu finden und zu behandeln sowie die Lebensqualität des Patienten zu verbessern.

Im ambulanten Setting findet die Psychotherapie in der Regel in Form von Einzelsitzungen statt.

Bei der stationären Psychotherapie lassen sich Patienten für einen gewissen Zeitraum in einer Klinik behandeln. Patienten mit ähnlichen Krankheitsbildern absolvieren bei einer Gruppentherapie gemeinsam eine Psychotherapie. Der damit einhergehende soziale Austausch kann helfen, die Ziele schneller zu erreichen. Hierfür steht uns unser akutes Fachkrankenhaus Akutklinik in Bad Säckingen zur Verfügung. Weitere Informationen: www.sigma-zentrum.de

Sollte es nicht möglich sein, einen Behandlungsplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten zu bekommen, dann ist die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet, den Patienten mit einer notwendigen medizinischen Behandlung zu versorgen. Für den Fall, dass das bei einem Kassen-Therapeuten nicht möglich ist, sollte mit der Krankenkasse die Akzeptanz einer Privatrechnung abgestimmt werden (Kostenerstattungsverfahren, SGB V § 13 Abs. 3).

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