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Zeit für die Seele und neue Perspektiven - genau das wollen wir unseren Patienten ermöglichen.

Psychiatrische Gutachtenstelle

Eine Gutachtenstelle, geleitet von Prof. Bielitz, bündelt die gutachterliche Expertise in etlichen Bereichen:

  • Unterbringungsrecht
  • Betreuungsrecht
  • Strafrecht
  • Testierfähigkeit
  • Geschäftsfähigkeit
  • Familienpsychologie
  • Gutachten für die Sozialgerichtsbarkeit bei Rentenfragen und Einstufung nach Schwerbehindertenrecht
  • Gutachten nach Fahrerlaubnisverordnung
  • für die PKV auch Klärung der Arbeitsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit

Die Auftraggeber sind beispielsweise:

  • Amts- und Landgerichte in Südbaden
  • Sozialgerichte in Baden-Württemberg
  • Landessozialgerichte Bayern und Baden-Württemberg
  • Privatpersonen
  • Krankenversicherungen
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Landratsämter
  • Der Medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen

Gutachten-FAQ

Ihre Fragen und Antworten rund um die Gutachtenerstellung.

Allgemeine Fragen

Bei einem Gutachten handelt sich um eine Dokumentation der gründlichen Untersuchung und Befragung zu medizinischen und/oder psychologischen Fragestellungen, die sehr klar formuliert sind und einer ebenso klaren Festlegung zur Beurteilung eines medizinisch / psychologischen Sachverhaltes bedürfen. Die Untersuchung ist abhängig von der Fragestellung. Teilweise sind testpsychologische Zusatzuntersuchungen erforderlich. Blutabnahmen zur Bestimmung von Laborparametern, Drogenscreening, EEG und EKG sind fakultative Bestandteile.

Auftraggeber für Gutachten wollen von Fachärzten die Einschätzung zu verschiedensten Sachverhalten z. B. zur Fahrtüchtigkeit, Geschäftsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Berufsunfähigkeit, Schwerbehindertenfeststellung, Erziehungsfähigkeit, Unterbringungsbedürftigkeit, Betreuungsbedürftigkeit, Testierfähigkeit oder auch zu Fragen der Erwerbsunfähigkeit etc.

Medizinische / psychologische Gutachten dürfen ausschließlich von Fachärzten und approbierten Psychologen erstellt werden.

Fragen zum Ablauf

Der Aufraggeber nimmt das Gutachten zur Kenntnis, wird Schlussfolgerungen zu seiner Fragestellung ziehen und dies in der Regel dem Begutachteten, seinem Betreuer oder einem Anwalt mitteilen.

Auf eigene Kosten kann man versuchen, einen Gutachter zu finden. Der Fachkräftemangel erschwert dies.

Die Dauer der Gutachtenerstellung ist sehr unterschiedlich. Aufgrund der Komplexität muss mit etlichen Terminen und ausführlichen Befragungen gerechnet werden. Es kann ab Auftragseingang bis Fertigstellung Monate dauern, je nachdem wie akut der Fall ist.

Zunächst werden die zu begutachtenden Eltern angeschrieben und gebeten, einen umfangreichen Fragenkatalog auszufüllen. Zugleich erfolgt die Terminierung der gutachterlichen Untersuchung der Eltern und des Kindes. Hierbei kommt auch Testpsychologie zum Einsatz. Im Nächsten Schritt erfolgt die Beobachtung der Interaktion zwischen Eltern und Kindern. Mitunter reicht ein Termin nicht. Abschließend wird ein Elterngespräch durchgeführt. Aus Gründen der praktischen Abläufe sind individuelle Herangehensweisen nötig. Einbezogen werden auch Erziehungsbeistände, Umgangsbegleiter, Jugendamt, Lehrer, Verfahrenspfleger, gesetzliche Betreuer etc.

Fragen zu den Kosten

  • Anfragen zu Gutachten: Der erste Telefonkontakt ist selbstverständlich kostenfrei.
  • Beratungsstunden zu Begutachtungen rechnen wir analog der deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) ab.
  • Die Abrechnung der medizinisch-psychologischen Gutachten ist ganz allgemein in Deutschland abhängig von verschiedenen Faktoren:
    • Rechtsgebiet
    • Zeitaufwand für etwaige Wartezeit, Untersuchung, Aktensichtung, Ausarbeitung und Korrektur.
    • Die Schreibgebühren werden im üblichen Rahmen mit 1,50 Euro pro 1000 Anschläge berechnet.
    • Etwaige Fahrtaufwendungen auch bei Hausbesuchen werden zeitlich der auch sonst geltenden Berechnungsgrundlage zugeschlagen und zzgl. mit 0,42 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet.
    • Gerichtsgutachten folgen in der Abrechnung den Vorgaben aus dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) mit Stundensätzen zwischen 65 bis 120 Euro, zzgl. Laborkosten sofern nötig, etwaigen Leistungsziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
    • Dolmetscherkosten sind in der Regel bei Gericht zu beantragen, sofern nicht schon bewilligt.
  • Selbstzahlern geben wir von Beginn an volle Kostentransparenz. Kosten für Gutachten im privaten Auftrag werden sachbezogen vorab geklärt. Wir empfehlen zu prüfen, ob Kostenübernahme durch eine eventuell vorhandene Versicherung (Rechtsschutz, VDK etc.) erfolgen kann.
  • Unsere Gutachten sind grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig.

Die Kosten trägt der Auftraggeber oder der Begutachtete selbst.

Das ist unterschiedlich und richtet sich in der Regel nach dem Auftraggeber. Teils bezahlt die Staatskasse, teils der Begutachtete (ggf. Rechtsschutzversicherung) selbst.

Fragen zur Gültigkeit

Dies kann man nicht pauschal beantworten, da sich Gesundheitszustände bekanntlich ändern können.

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