Skip to main content
Sich wieder über die alltäglichen Dinge freuen können, dafür bin ich dankbar.

Rehabilitation psychisch kranker Menschen (RPK)

Von: Dipl.-Soz.Päd. Petra Welle | 12.03.2014

Eine RPK-Maßnahme ist für Menschen vorgesehen, die an einer psychischen Erkrankung leiden und nach einer Akutbehandlung wieder in den Alltag und gesellschaftliche Teilhabe zurückgeführt werden sollen. 

Dazu bieten verschiedene Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke (nach SGB V, VI, IX und XII) medizinische und berufliche Rehabilitationsangebote für psychisch kranke Menschen an, die eine günstige Prognose bezüglich ihrer Wiedereingliederung in Arbeit und Gesellschaft haben. Diese Rehabilitationseinrichtungen gibt es bundesweit, sowohl ambulant als auch stationär arbeitend. Im Sinne einer gemeindenahen, sozialpsychiatrischen Versorgung werden in der Regel die Rehabilitanden dementsprechend regional aufgenommen.

In Baden-Württemberg stehen insgesamt 110 Plätze zur Verfügung, wobei 50 Plätze allein von CHRISTIANI e.V. – Reha-Zentrum im Landkreis Waldshut belegt werden. Die übrigen Plätze befinden sich im Landkreis Ravensburg/Bodenseeraum, in Freiburg, Heilbronn, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

Eine RPK kann– je nach individuellem Bedarf – bis 2 Jahre dauern. Aufgenommen werden Menschen  im Alter von 15 bis 40 Jahren. Die Teams der jeweiligen Einrichtungen setzten sich aus Fachärzten, Psychologen, Sozialarbeitern, Fachkrankenpflegern und Ergotherapeuten zusammen. Die RPK-Maßnahme ist daher ein Komplexleistungsangebot mit den Schwerpunkten einer ärztlichen, psychologischen sowie therapeutischen Betreuung und einer lebens- und alltagspraktischen Integration und sowie einer beruflichen Förderung.

Die Rehabilitation von psychisch kranken Menschen vollzieht sich schrittweise. Das Ziel des RPK-Aufenthaltes ist eine möglichst selbstständige Lebensführung und berufliche Integration durch Entwicklung einer möglichen Lebens- und Berufsperspektive, Weiterentwicklung eigener Fähigkeiten und Fertigkeiten und das Erleben eigener Möglichkeiten sowie Grenzen der Belastbarkeit zu erleben.

Die Aufnahme in eine RPK erfolgt in der Regel im zeitlichen Zusammenhang nach einem akuten Krankenhausaufenthalt. Dabei ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit der behandelnden Akutklinik mit der Rehabilitationseinrichtung für einen reibungslosen Übergang und die Kontinuität der begonnenen Behandlungsstrategie ein wichtiges Erfolgskriterium.
Voraussetzungen für den Übergang aus der Akutklinik und die Aufnahme in die Rehabilitationseinrichtung ist, dass die Rehabilitanden nach einem ärztlichen RPK-Gutachtens des jeweiligen Krankenhauses ausreichend stabilisiert und mit einer positiven Prognose für die Maßnahme geeignet sind.

Die jeweiligen Einrichtungen bieten für Interessenten und deren Familien unverbindliche Informationsgespräche, bei weiterem Interesse Vorstellungsgespräche und Rehaerprobung an. Wenn die vorbehandelnde Akutklinik über einen Kliniksozialdienst bzw. eine Sozialberatungsstelle verfügt, kann auch hier schon Beratung und Vorbereitung geleistet werden. Erst danach wird der Antrag auf Kostenübernahme bei den möglichen Kostenträgern (Krankenkassen, Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern) gestellt.

Die Kostenbeantragung erfolgt dann durch das erwähnte RPK-Gutachten des Akutkrankenhauses, den formellen „Antrag auf Maßnahme in eine Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke (RPK)“ und einer gutachterlichen Stellungnahme des Facharztes der jeweiligen Einrichtung.

Da auch eine der Hauptaufgaben des Kliniksozialdienstes die Einleitung von Hilfen, Begleitung, Beratung  im Rahmen der ambulanten Integrierten Versorgung sind, sind gute Arbeitsbeziehungen in belastbaren Netzwerke zwischen der Akutklinik und mehreren RPK-Einrichtungen ganz im Interesse der Patientinnen und Patienten an einer bestmöglichen Nachhaltigkeit der Klinikbehandlung. Weitere Informationen bietet der Sozialberatung des Sigma-Zentrums.

Autor:

Sozialpädagogin Petra Welle

Dipl.-Soz.Päd. Petra Welle

Sozialpädagogin/-arbeiterin


E-Mail